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   VG Saarlouis, 25.05.2008 - 1 K 25/06   

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VG Saarlouis, 25.05.2008 - 1 K 25/06 (https://dejure.org/2008,30989)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 25.05.2008 - 1 K 25/06 (https://dejure.org/2008,30989)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 25. Mai 2008 - 1 K 25/06 (https://dejure.org/2008,30989)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zum Anspruch auf Förderung einer Schwangerenberatungsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.07.2003 - 3 C 26.02

    Schwangerschaftskonfliktberatung; Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen;

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.05.2008 - 1 K 25/06
    Gegen den am 02.02.2006 abgesandten Bescheid erhob der Kläger am 03.03.2006 Klage (1 K 25/06) mit dem Begehren einer weiteren Zuwendung in Höhe von 5.435,00 EUR (80 % aus 49.700,00 x 6/12, abzgl. der Leistung des Beklagten), da nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.07.2003 -3 C 26.02-, BVerwGE 118, 289, nach Bundesrecht ein Rechtsanspruch auf Übernahme von mindestens 80 % der notwendigen Personal- und Sachkosten bestehe.

    Zu der Frage, welchen Umfang eine angemessene öffentliche Förderung im Sinne des § 4 Abs. 2 SchKG haben muss, hat das Bundesverwaltungsgericht in der grundlegenden Entscheidung vom 03.07.2003 -3 C 26.02-, BVerwGE 118, 289, dargelegt, dass anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, die zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebots wohnortnaher pluraler Beratungsstellen erforderlich sind, nach § 4 Abs. 2 SchKG einen Rechtsanspruch auf mindestens 80 % ihrer notwendigen Personal- und Sachkosten durch den Staat haben.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht im angeführten Urteil vom 03.07.2003, a.a.O., S. 296, ausführt, liegt es auf der Hand, dass der Umfang des erforderlichen Personals durch den Umfang der anfallenden Beratungstätigkeit bestimmt wird.

  • FG Bremen, 07.09.2006 - 1 K 69/06

    Selbstanzeige ist kein Antrag i.S. von § 171 Abs. 3 AO

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.05.2008 - 1 K 25/06
    Gegen diesen am 12.07.2006 abgesandten Bescheid erhob der Kläger nach einem Feiertag am 16.08.2006 Klage auf Zahlung weiterer 2.717,50 EUR, was nach seiner Berechnung dem Differenzbetrag für ein Quartal entsprach, nebst 8 % Zinsen seit Rechtshängigkeit (1 K 69/06).

    Gleichzeitig reduzierte er, veranlasst durch den höheren Ansatz der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in diesem Bescheid, die Hauptforderung im Verfahren 1 K 69/06 auf 2.545,00 EUR und im Verfahren 1 K 25/06 auf 5.090,00 EUR.

    Der Streitwert wird gemäß §§ 52 Abs. 3, 63 Abs. 2 GKG in den Klageverfahren 1 K 25/06, 1 K 69/06 und 1 K 93/06 für die Zeit vor der Verbindung in Höhe der in den drei Verfahren jeweils bei Klageerhebung geltend gemachten Beträge auf 5.435,00 EUR, 2.717,50 EUR und 2.545,00 EUR festgesetzt.

  • OVG Niedersachsen, 24.09.2010 - 8 LC 45/09

    Höhe einer öffentlichen Förderpauschale an den Träger einer anerkannten

    Ebenso braucht der Senat hier nicht abschließend zu entscheiden, ob die dem Kläger tatsächlich entstandenen Kosten für die Verwaltung des Personals und der Beratungsstellen zu den Personal- oder Sachkosten im Sinne des § 4 Abs. 2 SchKG zählen ( vgl. OVG Saarland, Urt. v. 12.1.2010, a.a.O., juris Rn. 57 ff. (auch Kosten für Verwaltungstätigkeiten, die aufgrund der Durchführung der eigentlichen Beratungsaufgabe verursacht werden und die zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Beratungstätigkeit notwendig sind, also zumutbarer Weise nicht von den Beratungskräften selbst wahrgenommen werden können); VG Saarland, Urt. v. 25.5.2008 - 1 K 25/06 -, juris Rn. 44 (nur Kosten für unmittelbares Beratungspersonal)).
  • VG Hannover, 14.01.2009 - 11 A 1261/08

    Förderung; Gestaltungsspielraum; Pauschalierung; Personalgemeinkosten;

    Vor diesem Hintergrund kann sich die Kammer nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes anschließen, nach der sich der Begriff der Personalkosten allein auf die Kosten des die Beratung unmittelbar durchführenden Personals bezieht und im Zusammenhang mit der Beratung stehende Verwaltungstätigkeiten auch durch die Berater selbst und nicht notwendig durch eine gesondert - als Sachkosten - zu fördernde Verwaltungskraft durchgeführt werden können (VG Saarland, Urt. v. 25.05.2008 - 1 K 25/06 - Juris, Rz. 44, 45).
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   VG Saarlouis, 25.04.2008 - 1 K 25/06   

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VG Saarlouis, 25.04.2008 - 1 K 25/06 (https://dejure.org/2008,44395)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 25.04.2008 - 1 K 25/06 (https://dejure.org/2008,44395)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 25. April 2008 - 1 K 25/06 (https://dejure.org/2008,44395)
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   FG Niedersachsen, 02.02.2006 - 1 K 25/06   

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FG Niedersachsen, 02.02.2006 - 1 K 25/06 (https://dejure.org/2006,43869)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.02.2006 - 1 K 25/06 (https://dejure.org/2006,43869)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Februar 2006 - 1 K 25/06 (https://dejure.org/2006,43869)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Saarland, 12.01.2010 - 3 A 276/09

    Förderung einer Schwangeren- und anerkannten

    Gegen den am 2.2.2006 abgesandten Bescheid richtet sich die am 3.3.2006 unter dem Aktenzeichen 1 K 25/06 erhobene Klage, mit der der Kläger über die bewilligte Zuwendung in Höhe von 14.445,-- EUR hinaus zunächst eine weitere nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 5.435,-- EUR begehrt hat.

    Gleichzeitig reduzierte der Kläger infolge der auf 36.975,-- EUR erhöhten Festsetzung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in dem Zuwendungsbescheid vom 28.9.2006 die Hauptforderung in den gegen die Zuwendungsbescheide vom 27.1.2006 und 5.7.2006 gerichteten Klageverfahren auf 5.090,-- EUR - 1 K 25/06 - bzw. 2.545,-- EUR - 1 K 69/06 - und erklärte die Klagen hinsichtlich der darüber hinausgehend geltend gemachten Beträge für erledigt.

    Mit Beschluss vom 27.9.2007 hat das Verwaltungsgericht die Verfahren 1 K 25/06, 1 K 69/06 und 1 K 93/06 zur gemeinsamen Entscheidung unter dem Aktenzeichen 1 K 25/06 verbunden.

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 25.4.2008 - 1 K 25/06 - und in Abänderung des Zuwendungsbescheides vom 28.9.2006 den Beklagten zu verpflichten, ihm für das Kalenderjahr 2006 über die mit diesem Bescheid festgesetzte Zuwendung hinaus eine weitere Zuwendung in Höhe von 7.522,17 EUR zu bewilligen, und den Beklagten zu verurteilen, an ihn 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab 3.3.2006 aus 3.761,09 EUR und ab 16.8.2006 und 6.11.2006 aus je weiteren 1.880,54 EUR zu zahlen.

  • BFH, 18.07.2006 - X B 45/06

    Beschwerde

    Soweit sich die Beschwerde gegen den Verweisungsbeschluss des FG vom 2. Februar 2006 1 K 25/06 richtet, ist sie unstatthaft, weil dieser Beschluss gemäß § 17a Abs. 4 Satz 4 GVG --mangels Zulassung der Beschwerde durch das FG-- unanfechtbar ist.
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   VG Saarlouis, 27.09.2007 - 1 K 25/06   

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https://dejure.org/2007,96849
VG Saarlouis, 27.09.2007 - 1 K 25/06 (https://dejure.org/2007,96849)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 27.09.2007 - 1 K 25/06 (https://dejure.org/2007,96849)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 27. September 2007 - 1 K 25/06 (https://dejure.org/2007,96849)
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